Immer meine Fahrschule Kaiserslautern, um zu arbeiten
Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht eine größere anzahl denn 4 kW zumal vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweilig mit nicht eine größere anzahl als alle zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit